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Artikel 4 DSGVO – Definitionen und Begriffsbestimmungen

Artikel 4 DSGVO ist für Sie als Unternehmer für das Verständnis und die Umsetzung der Verordnung unerlässlich. Artikel 4 der DSGVO enthält die zentralen Definitionen und Begriffsbestimmungen der Verordnung. Hier werden Schlüsselbegriffe wie „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ und „Einwilligung“ klar definiert. Diese Definitionen helfen Unternehmen, die Anforderungen der DSGVO korrekt zu interpretieren und umzusetzen. Ein tiefes Verständnis von Artikel 4 DSGVO ist daher essenziell für dierechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Datenund den Schutz der Privatsphäre von betroffenen Personen.